CSRD Readiness!

Wir begleiten Ihr Unternehmen …

...die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) pragmatisch und einfach umzusetzen. Die CSRD hat das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von bestimmten Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU auszuweiten und Lücken in den Berichtsvorschriften zu schließen. Die ersten betroffenen Unternehmen müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten.

Mit uns CSRD-Ready werden!

 

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...die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) pragmatisch und einfach umzusetzen. Die CSRD hat das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von bestimmten Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU auszuweiten und Lücken in den Berichtsvorschriften zu schließen. Die ersten betroffenen Unternehmen müssen bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten.

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CSRD mit der RS GROUP pragmatisch
und einfach umsetzen

Mit der Einführung der EU-weiten CSRD-Berichtspflicht über das Nachhaltigkeitsengagement von Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 ca. 50.000 Großunternehmen zur Offenlegung ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet. Der Slogan “Tue Gutes und rede darüber” gilt somit nicht mehr nur für einzelne Unternehmen, die ihr Image grüner gestalten wollen, sondern weitet sich auf einen Großteil aller in der EU ansässigen Großkonzerne aus.

15.000 Unternehmen sind alleine in Deutschland von der CSRD betroffen.

Ihres auch?

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen vereinheitlicht, die in der EU ansässig sind. Sie sorgt für Nachvollziehbarkeit, Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsperformance. Die CSRD zielt darauf ab, die wachsende Nachfrage nach transparenten und verlässlichen Informationen über die Leistung von Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu befriedigen. Die CSRD löst die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD, 2014) ab.

Welche Pflichten müssen erfüllt werden?

Laut Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen folgende Pflichten erfüllt werden:

  • Stakeholderanalyse und -kommunikation
  • Bewertung der Wechselwirkung von ESG-Faktoren und den Geschäftsaktivitäten
  • Definition von Zielen und Maßnahmen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung und Veröffentlichung im Lagebericht

Wer ist von der CSRD betroffen?

2024

Die CSRD tritt in Kraft und muss zunächst von Unternehmen umgesetzt werden, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen.

2025

Alle anderen großen Unternehmen sind für das Geschäftsjahr berichtspflichtig (Beginn am oder nach dem 1. Januar).
Als große Unternehmen gelten Firmen, die mindestens 2/3 Kriterien erfüllen:
> als 250 Mitarbeitende
> als 25 Mio € Bilanzsummer
> als 50 Mio € Umsatz

2026

Kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen über Geschäftsjahre 2026 beginnen, berichten.
Mindestens 2/3 Kriterien müssen erfüllt sein:
> 10 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
> 700.000 € Umsatz
> 350.000 € Bilanzsumme

2024

Die CSRD tritt in Kraft und muss zunächst von Unternehmen umgesetzt werden, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen.

2025

Alle anderen großen Unternehmen sind für das Geschäftsjahr berichtspflichtig (Beginn am oder nach dem 1. Januar).
Als große Unternehmen gelten Firmen, die mindestens 2/3 Kriterien erfüllen:
> als 250 Mitarbeitende
> als 25 Mio € Bilanzsummer
> als 50 Mio € Umsatz

2026

Kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen über Geschäftsjahre 2026 beginnen, berichten.
Mindestens 2/3 Kriterien müssen erfüllt sein:
> 10 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
> 700.000 € Umsatz
> 350.000 € Bilanzsumme

Ich sehe Nachhaltigkeit nicht als Trend oder Verzicht, sondern als Chance substantiellen Mehrwert zu schaffen, von dem auch Unternehmen langfristig profitieren können. Ich bin davon überzeugt, dass ökologische und soziale Verantwortung mit Unternehmenserfolg vereinbar sind und sich Kosten einsparen, Innovationen hervorbringen und Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit gewinnen lassen.
Bei der RS GROUP verbinden wir ESG Regulatorik und Digitalisierung, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Mehrwerte für Unternehmen schaffen.

Duc Nguyen,
Tribe Lead Nachhaltigkeit

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So kann Ihr Unternehmen von der
Umsetzung der CSRD profitieren

Investoren überzeugen

Nachhaltigkeit spielt auch bei finanziellen Entscheidungen eine immer größere Rolle. ESG – Kriterien sind bereits bei 79 % der Investoren ein wesentliches Investmentkriterium.

PwC-Studie (2021)

Mitarbeitende einbinden

Rund 40 % der Mitarbeitenden ziehen eine Kündigung in Betracht, wenn sie nicht von dem Nachhaltigkeitsengagement ihres Arbeitgebers überzeugt sind.

Deloitte (2023)

Kunden begeistern

Die Nachfrage nach nachhaltigem Konsum steigt. 
68 % der Verbraucher:innen sind bereit, höhere Preise für nachhaltige Produkte zu bezahlen.

PDI Technology (2023)

Warum wir der richtige Partner
für Ihr Unternehmen sind

Digital
Mit jahrelanger Erfahrung als Digitalaktivierer denken wir die Digitalisierung in unseren Projekten von Anfang an mit, um Prozesse zu automatisieren, wertvolle Ressourcen zu sparen und Potentiale zu heben.

Pragmatisch
Uns ist ein pragmatischer Ansatz wichtig. Wir unterstützen Ihr Unternehmen nicht nur dabei, sich sozial und ökologisch, sondern vor allem auch wirtschaftlich nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen.

Auf Augenhöhe
Für uns ist die aktive Mitarbeit in Projekten selbstverständlich – wir packen mit an. Das macht uns Spaß und stärkt den Zusammenhalt.

Bis ans Ziel
Wir unterstützen unsere Kunden dabei, strategische Herausforderungen zu meistern – nicht nur in PowerPoint, sondern vor allem im echten Leben. Wir bringen Sie nicht nur auf den Weg, sondern bis ins Ziel.

Diese Kunden setzen auf die
Zusammenarbeit mit uns

Sparda Bank München
Joachim Gorny, Finanzvorstand 

“Die RS GROUP hat uns dabei geholfen, komplexe Herausforderungen mit strategischer Klarheit anzugehen. Ihr Fachwissen und ihre maßgeschneiderten Lösungen haben unsere Geschäftsziele effektiv unterstützt und uns auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum begleitet.“

 

 

GS1 Germany
Alexandra Nieder, Projektleiterin

 

„Ich danke euch herzlich für die gute und kooperative Zusammenarbeit, euer Herzblut und euer Engagement und für die wirklich überzeugenden Ergebnisse. Es war mir wieder eine Freude mit euch zu arbeiten.“

 

 

FAQ zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Was versteht man unter der CSRD?

Was ist die CSRD? Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine von der EU initiierte Richtlinie, die große Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien verpflichtet. Sie löst die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ab. Ziel der CSRD ist es, die Berichterstattung über Klima- und Nachhaltigkeitsaktivitäten transparenter und vergleichbarer zu gestalten. Die Richtlinie erleichtert es Stakeholdern, Unternehmen hinsichtlich ihrer Umwelt- und Klimarisiken zu bewerten, und fordert Unternehmen auf, einen verantwortungsbewussten Geschäftsansatz zu verfolgen, ihren Impact kontinuierlich zu verbessern und selbst gesetzte Nachhaltigkeitsziele einzuhalten.

Wer ist CSRD-pflichtig?

Wer muss der CSRD folgen? Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten notiert sind, ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen. Nicht börsennotierte Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, fallen ebenfalls unter diese Richtlinie: eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeiter. Auch außerhalb der EU ansässige Unternehmen sind betroffen, wenn sie in der EU bedeutende Tochtergesellschaften haben oder auf konsolidierter Ebene über 150 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Insgesamt sind etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland und rund 50.000 in der EU von der CSRD betroffen.

Ab wann muss gemäß der CSRD berichtet werden?

Wann beginnt die Berichtspflicht nach CSRD? Die Implementierung der CSRD erfolgt schrittweise. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 berichten. Ab 2025 erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um große Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen; deren Berichte erscheinen ab 2026. Ab 2026 sind auch börsennotierte KMUs sowie kleinere Banken und Versicherungen verpflichtet zu berichten, wobei KMUs eine Übergangsfrist bis 2028 haben, innerhalb derer sie ihre Gründe für die Nichtberichterstattung offenlegen müssen.

Was sind die wichtigsten Inhalte der CSRD-Reporting-Richtlinien?

Was beinhaltet die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD? Die CSRD fordert eine detaillierte Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG), basierend auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Berichte müssen Informationen über Umweltauswirkungen wie CO₂-Emissionen (Scope 1, 2 und 3), soziale Aspekte wie Mitarbeiterwohl und Diversität sowie Governance-Praktiken umfassen. Zudem wird das Konzept der „doppelten Materialität“ betont, das die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie umgekehrt bewertet.

Welche strategischen Ansätze verfolgt die CSRD? Die CSRD basiert auf zwei Hauptprinzipien: der „doppelten Materialität“ und der Informationsqualität. Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Nachhaltigkeitsbemühungen die eigene Entwicklung sowie die Gesellschaft und Umwelt beeinflussen. Außerdem wird die Qualität der Nachhaltigkeitsinformationen durch Standards für die Berichterstattung und externe Prüfungen sichergestellt.

Wie hängen CSRD und ESRS zusammen?

Warum ist die CSRD mehr als nur eine Berichtspflicht? Die CSRD verwandelt Nachhaltigkeit in einen integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Sie setzt soziale und ökologische Verantwortung voraus und verhindert die Nutzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen als reines Greenwashing. Die wirtschaftliche Zukunft von Unternehmen wird zunehmend von ihrer Fähigkeit abhängen, diese Anforderungen zu erfüllen und einen substantiellen Beitrag zum Schutz der Umwelt und der sozialen Wohlfahrt zu leisten.

Wie können wir Ihr Unternehmen unterstützen, die Anforderungen der CSRD zu erfüllen?

Um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen, arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um zunächst Ihre bestehende Nachhaltigkeitsstrategie zu analysieren und wesentliche Themen gemeinsam mit Ihren Stakeholdern zu erarbeiten. Aus dieser Analyse leiten sich erste Maßnahmen ab, wie zum Beispiel die genaue Erfassung der Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3). Wir bieten Ihnen prozessuale Unterstützung und setzen dabei auf unsere TÜV-zertifizierten Tool-Partner, um eine CSRD-konforme Berichterstattung zu gewährleisten. Zusätzlich umfassen unsere Lösungen die Förderung von Klimaschutzprojekten und lokale Baumpflanzaktionen, die nicht nur zur Einhaltung der CSRD beitragen, sondern auch Ihre Nachhaltigkeitsziele aktiv vorantreiben.